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Beitragserhöhung ab 2011 in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
April 21st, 2010 by admin

Die Beiträge werden ab 2011 verdoppelt , um dann ab 2012 auf das Vierfache zu steigen. Wer über 2010 hinaus versichert bleibt, riskiert in eine dauerhafte Versicherungspflicht mit hohen und weiter steigenden Beiträgen zu geraten. Eine Sonderkündigung 31. 03. 2011 wäre der letzte Ausweg.

Übersicht Monatsbeiträge

Jahr

alte Bundesländer

neu Bundesländer

2010 18 € 15 €
011 36 € 30 €
ab 2012 71 € 60 €

Leistungen:

  • Anspruch auf Arbeitslosengels nach einem Jahr freiwilliger Beiträge.
  • Arbeitslosengeld-Anspruch von 565 bis 1.400 Euro monatlich, je nach formaler Bildung, Steuerklasse und Kindern. Bsp.: Akademiker ab 950 Euro pro Monat.
  • Der vorige Verdienst als Selbständiger, spielte bei der Höhe keine Rolle.

Kündigungsmöglichkeiten :

  • Sonderkündigungsrecht. Wer bis spätestens 31. März 2011 kündigt, kann die Versicherungspflicht rückwirkend zum 31. Dezember 2010 beenden.
  • dreimonatigem Zahlungsverzug endet das Versicherungspflichtverhältnis -> vorgesehen, aber offen ob das weiterhin akzeptiert wird
  • Kündigung durch den Versicherten, erstmals nach Ablauf von fünf Jahren. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende des Kalendermonats.
  • wer weniger als 15 Stunden wöchentlich selbständig tätig ist
  • Altersrente und dauerhafte Erwerbsminderung